Kern der beschlossenen Reformen sind die Neuregelung des Kündigungsschutzes sowie die Befristung des Bezugs von Arbeitslosengeld. Darüber hinaus soll Existenzgründern die Entscheidung für Einstellungen erleichtert werden.
Die Reformen am Arbeitsmarkt sind Teil der Agenda 2010. Sie sollen Beschäftigungshindernisse im Arbeits- und Sozialrecht abbauen, die Wachstumskräfte stärken und Impulse für zusätzliche Beschäftigung geben. Mit der Flexibilisierung des Kündigungsschutzes verfolge man das Ziel, den Arbeitsmarkt beweglicher zu machen, so Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement am 26. September 2003 vor dem Deutschen Bundestag. Er betonte, man wolle niemandem, der heute Kündigungsschutz genießt, diesen nehmen.
Im Einzelnen geht es bei dem Gesetzentwurf zu Reformen am Arbeitsmarkt um folgende Inhalte:
Erleichterung befristeter Beschäftigung für Existenzgründer
In den ersten vier Jahren nach Unternehmensgründung können befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Befristungsgrund bis zur Dauer von vier Jahren abgeschlossen werden, u.a. um Existenzgründern die Entscheidung für Einstellungen zu erleichtern.
Flexibilisierung des Kündigungsschutzgesetzes
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (er gilt für Betriebe mit mehr als fünf Arbeitnehmern) flexibel zu gestalten, um in kleinen Unternehmen mehr Beschäftigung zu fördern. Zusätzlich können nun 5 - vollzeitbeschäftigte - Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen eingestellt werden, ohne dass dies auf den Schwellenwert angerechnet wird.
Rechtssichere Gestaltung der Sozialauswahl und Einheitliche Klagefrist
Die bei notwendigen Kündigungen erforderliche Sozialauswahl wird auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers sowie Schwerbehinderung beschränkt, ohne Leistungsträger mit einbeziehen zu müssen. Für die Geltendmachung aller Unwirksamkeitsgründe wird eine einheitliche Klagefrist von drei Wochen eingeführt.
Verkürzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
In der Arbeitslosenversicherung wird die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld grundsätzlich auf 12 Monate, für Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr auf höchstens 18 Monate begrenzt werden. Durch eine Übergangsregelung gilt dies für über 55-Jährige erst ab dem Jahr 2006.
Diese Reformen sollen am 1. Januar 2004 in Kraft treten.
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