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Steuern und Finanzen |
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03.11.2003
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Abgeltungssteuer: Ganz oder gar nicht |
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Die Entscheidung ist Hans Eichel nicht leicht gefallen. Keinen Millimeter wollte der Finanzminister beim Gesetz zur Amnestie von Steuerflüchtlingen einknicken, um der Union die Zustimmung im Bundesrat zu erleichtern. Davon ist jetzt keine Rede mehr. In einer Protokollerklärung zum Vermittlungsverfahren will sich Eichel auf Drängen der Union verpflichten, ab 2005 nicht nur Zinsen auf Kapitalanlagen an der Quelle abschließend zu besteuern, sondern eine generelle Abgeltungssteuer auch auf alle sonstigen Kapitalerträge einzuführen.
Damit sollen auch Dividenden und Erträge aus anderen Aktiengeschäften und Beteiligungen erfasst werden. Dies hatte die Union in den vergangenen Wochen ultimativ gefordert; andernfalls wollte sie die so genannte „Brücke in die Steuerehrlichkeit“ im Bundesrat blockieren. „Die neue Abgeltungssteuer soll sich nahtlos an die Steueramnestie anschließen“, sagt Eichel jetzt.
Dass der Finanzminister der Opposition nun nachgeben will, hat einen simplen Grund: Weitere Steuerausfälle und eine noch immer schleppende Konjunktur vor Augen, braucht Eichel im nächsten Jahr jeden Cent, will er den Rekord bei der Neuverschuldung des Bundes aus diesem Jahr nicht gleich im nächsten überbieten. Aus dem Gesetz zur Steuerehrlichkeit hat der Finanzminister zwei Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen bereits fest eingeplant. Geld, auf das er unmöglich verzichten kann. Deshalb hat sich Eichel in den vergangenen Tagen nach langem Zögern dazu überreden lassen, der Union die Zustimmung zur Steueramnestie ein wenig zu erleichtern.
Mit einer einzigen Unterschrift sollen alle Steuersünden vergessen sein
Mitte des Jahres war der Finanzminister noch am Widerstand der eigenen Partei gescheitert, als er Steueramnestie und künftige Abgeltungssteuer in einem Gesetz regeln wollte. Mehrheitlich hatten die Sozialdemokraten auf ihrem Sonderparteitag zur Agenda 2010 Anfang Juni gegen die geplante pauschale Abgeltungsbesteuerung von 25 Prozent gestimmt und sich für die bestehende Zinsabschlagsteuer ausgesprochen. Danach werden Kapitalerträge im Extremfall mit dem Spitzensteuersatz von knapp 50 Prozent besteuert.
Viele Delegierte konnten sich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass die Regierung mit ihren Reformen des Arbeitsmarkts und der Sozialsysteme den Schwachen in der Gesellschaft Opfer abverlangt – und gleichzeitig den wohlhabenden Kapitaleignern ein Steuergeschenk bereitet. Verzweifelt versuchten Eichel und Bundeskanzler Gerhard Schröder den Parteilinken klar zu machen, dass die Steueramnestie nur mit einer verlässlichen und attraktiven Anschlussregelung bei der Kapitalertragsbesteuerung funktionieren könne. Nur eine Kombination aus beiden würde dafür sorgen, dass in Zukunft weniger Kapital nach Luxemburg oder in die Schweiz transferiert würde beziehungsweise dort liegendes Fluchtkapital den Weg zurück nach Deutschland findet.
Nach der Abstimmungsniederlage im Sommer konnten Schröder und Eichel vor knapp zwei Wochen lediglich das Gesetz zur Steueramnestie im Bundestag durchbringen. Danach sollen Bürger die einmalige Möglichkeit erhalten, ihre unversteuerten Auslandsvermögen straffrei zu deklarieren und gegen Zahlung einer Pauschalbesteuerung zu legalisieren. Die Forderungen der Opposition, diese Amnestie zu verschieben und sie erst in Verbindung mit einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge zu erlassen, lehnten Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Eichel zu diesem Zeitpunkt noch ab. Rückholaktion für Schwarzgeld
Nach den Plänen der Regierung sollte die „Brücke zur Steuerehrlichkeit“ bereits seit Mitte dieses Jahres in Kraft sein – und zusätzliche Steuereinnahmen bringen. Der Finanzminister hofft, das Angebot zur Steuerehrlichkeit werde Schwarzgeld im Umfang von rund 20 Milliarden Euro nach Deutschland zurückholen. Die Idee: Wer sich bis zum Ende des nächsten Jahres offenbart, zahlt für die nicht versteuerten Einnahmen nicht den Betrag, der gemessen am persönlichen Einkommensteuersatz fällig wäre, sondern lediglich eine einmalige Strafsteuer von 25 Prozent auf die hinterzogenen Erträge. Ansonsten geht er straffrei aus. Mit einer einzigen Unterschrift sollen so alle Sünden, die seit Anfang 1993 gegenüber dem Fiskus begangen wurden, vergessen sein. Dies betrifft nicht bezahlte Steuern auf Kapitalerträge, hinterzogene Vermögensteuern und sogar widerrechtlich einbehaltene Gewerbesteuern. Wer aber bis 2005 wartet und erst dann auf den Pfad der Tugend zurückkehrt, soll 35 Prozent der hinterzogenen Beträge zahlen.
Mitte 2005 soll die Steueramnestie auslaufen. Danach will der Finanzminister wieder auf die Einhaltung der jetzt bestehenden Vorschriften pochen. Die sehen für den Fall von Steuerflucht Selbstanzeige und kräftiges Nachversteuern der ins Ausland verschobenen Kapitalbeträge vor. Dazu verlangt das Finanzamt nicht nur eine genaue Auflistung aller hinterzogenen Erträge, sondern auch eine nachträgliche Veranlagung zu den individuellen Steuersätzen, die meist beträchtlich höher liegen als die im Rahmen der Amnestie einmalig gewährte Ablasssteuer. Obendrauf kommen dann noch sechs Prozent Hinterziehungszinsen – pro geschummeltem Jahr.
Damit die Rückholaktion für Schwarzgeld überhaupt funktionieren kann, kommt die Bundesregierung an einer verlässlichen Anschlussregelung nicht vorbei. Warum sollte ein Anleger sein sicher im Ausland deponiertes Kapital zurückführen, solange er nicht weiß, wie die Besteuerung anschließend geregelt wird? Nun endlich, unter dem Druck der Union, gibt es auf diese Frage eine Antwort: Im Anschluss an die Steueramnestie plant die Bundesregierung eine „umfassende Besteuerung aller Kapitalerträge“, heißt es jetzt aus dem Finanzministerium. Zwar hatten sich Kanzler Schröder und Finanzminister Eichel intern schon wäh- a rend einer Kabinettssitzung Mitte Juni auf das Inkrafttreten des Reformbündels ganz oder gar nicht geeinigt, doch öffentlich darüber geredet haben die beiden nicht. „Mittelfristig beabsichtigt die Bundesregierung, die Besteuerung der Kapitalerträge in Deutschland durch die Einführung einer Abgeltungssteuer mit einem maßvollen Steuersatz attraktiver zu gestalteten“, heißt es jedoch in einem entsprechenden Vermerk des Finanzministeriums nach der Ministerrunde im Kanzleramt.
Eichel will der Union die Zustimmung erleichtern
Wie und in welcher Höhe Dividenden oder Aktienverkäufe künftig versteuert werden, das lassen Schröder und Eichel noch unbeantwortet. Sie wollen nicht noch einmal den Widerstand der Parteibasis wecken. Auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens steht noch nicht fest. Möglicherweise soll die Abgeltungssteuer bereits zu Beginn des nächsten Jahres zusammen mit der EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung in Kraft treten und nicht erst nach dem Auslaufen der Steueramnestie Mitte nächsten Jahres. Darüber werde der Minister in den nächsten Monaten abschließend entscheiden, heißt es weiter. Schließlich sei die einheitliche Besteuerung der Kapitalerträge noch Zukunftsmusik. „Es gibt ja nicht einmal einen Referentenentwurf zu dem Thema“, sagt ein Eichel-Mitarbeiter.
Nach der heftigen Kritik zur ursprünglichen Abgeltungssteuer von 25 Prozent wachsen im Finanzministerium die Zweifel, ob ein so niedriger Satz innerhalb der SPD mehrheitsfähig ist. „Wir müssen genau prüfen, wie hoch Kapitalerträge künftig besteuert werden sollen“, sagt ein Ministerialer. Dennoch muss Eichel daran gelegen sein, möglichst bald Klarheit über die Abgeltungssteuer zu schaffen. Denn je früher die Regelung steht, desto eher kann das Kapital zurückkehren.
Druck in diese Richtung macht die Opposition. „Die Bundesregierung muss schleunigst einen Gesetzentwurf vorlegen, da eine Amnestie nicht ohne Abgeltungssteuer erfolgreich sein kann“, sagt der Finanzexperte der FDP, Hermann Otto Solms. Entscheidend sei, dass die Bürger wieder Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland bekommen und ihr Geld nicht im Ausland verstecken. Dazu gehört nach Ansicht von Solms nicht nur eine attraktive, niedrige Abgeltungssteuer, die Kontrollmitteilungen überflüssig macht und das Bankgeheimnis stärkt. Sondern auch ein im Verfassungsrecht verankerter Verzicht auf die Vermögensteuer.
Zudem dürfe die Abgeltungssteuer nicht höher als 25 Prozent ausfallen. „Wer Kapitalerträge höher besteuern will, darf sich nicht wundern, wenn deutsches Geld weiter im Ausland angelegt wird. In diesem Punkt müssen wir dem Druck anderer Finanzplätze nachgeben“, sagt Solms. Unterstützt wird der liberale Steuerexperte von Karl-Heinz Paqué (FDP), Finanzminister in Sachsen-Anhalt: „ Es wäre sinnvoll, wenn die Abgeltungssteuer unter 25 Prozent liegt. Angesichts der weiter sinkenden Einkommensteuersätze muss auch die Kapitalbildung in Deutschland durch niedrige Sätze attraktiver gestaltet werden.“
Anders als der Union reicht den Liberalen die beabsichtigte Protokollerklärung von Finanzminister Eichel nicht. „Wir werden das Gesetz zur Steueramnestie in Bundesrat und Vermittlungsausschuss weiter ablehnen“, heißt es in der Parteispitze der FDP. Die Regierung müsse die entsprechenden Gesetze gemeinsam vorlegen Auf keinen Fall werde die geplante Steueramnestie der Regierung zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten können.
Systemwechsel wird wieder ausgehebelt
Auch die Union sieht trotz des Entgegenkommens des Finanzministers „keinen Grund zur Eile“. Die Opposition will das Thema nutzen, weiteren Streit in der Regierungspartei zu schüren. Solange innerhalb der SPD noch über eine Anhebung von Vermögensteuer und Erbschaftsteuer diskutiert werde, könne die Parteispitze eine Steueramnestie für Schwarzgeldbesitzer und ein Steuergeschenk für Kapitalbesitzer in den eigenen Reihen nur schwer erklären.
Bleibt Finanzminister Eichel dabei, dass künftig alle Kapitalerträge mit einem einheitlichen Abgeltungssteuersatz besteuert werden, hat das zudem weit reichende Auswirkungen auf das gesamte Steuerrecht. Erst durch die rot-grüne Steuerreform 2000 wurde die Besteuerung von Dividenden gegen den bitteren Widerstand der Opposition vom damaligen Vollanrechnungsverfahren auf das heutige Halbeinkünfteverfahren umgestellt. Die Systemumstellung wurde damals von der Regierung als großer Durchbruch zu einem modernen Steuerrecht gefeiert. Wenn Eichel aber künftig Dividenden, Veräußerungserlöse aus Aktiengeschäften und andere Kapitalerträge mit einem einheitlichen Steuersatz an der Quelle belegen will, hebelt er seinen eigenen Systemwechsel bei der Ertragsbesteuerung wieder aus.
Der rheinland-pfälzische Finanzminister Gernot Mittler ist skeptisch, ob Eichel mit der Wende in der Kapitalbesteuerung auf dem richtigen Weg ist: „Er muss erst einmal genau sagen, was er will.“ Entspannt zeigt sich die Opposition. „Bei der Frage der Kapitalbesteuerung ist der Finanzminister endlich bei unseren Vorschlägen angekommen“, sagt FDP-Steuerexperte Solms.
Für die Einsicht hat Eichel drei Jahre gebraucht. Quelle: WiWo online
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| Maria Franck, |
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| Offen, lebendig, nicht ganz üblich |
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Jour Fixe Wiesbaden,
15.08.2007 |
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