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Management und Organisation |
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10.12.2003
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Tipps für Buyout-Manager |
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Das sollten angehende Buyout-Manager beachten:
1. Loyalitätskonflikte: Angehende Buyout-Manager sehen sich oft in einem Loyalitätskonflikt gegenüber dem Unternehmensverkäufer, also ihrem bisherigen Arbeitgeber. Der Verkäufer möchte einen möglichst hohen Preis erzielen, das Managementteam will im Buyout wenig zahlen. Da hilft nur: Interessenkonflikte offen besprechen. Treuepflichten beachten.
2. Rechtzeitig gute Berater einsetzen: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, denn die Finanzinvestoren verhandeln Beteiligungsverträge häufiger als das Management.
3. Finanzinvestoren und ihre Konditionen vergleichen: Im Mittelstand hat das Management in der Regel einen starken Stand. Wichtig sind Beteiligungshöhe, Preis und Dauer des Dienstvertrags. Ein eigenes Investment ist immer notwendig, aber bitte ohne persönliches Insolvenzrisiko. Achtung: Auch die Chemie mit Ihrem Finanzpartner muss stimmen!
4. Realistischer Businessplan: Ganz wichtig. Bloß keinen zu optimistischen Businessplan aufstellen. Sie werden hinterher daran gemessen! Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung des Alteigentümers für das Geschäft und die Kunden. Die Detailprüfung (Due Diligence) übernimmt der Finanzinvestor, sie wird aber in der Regel vom Zielunternehmen bezahlt.
5. Kaufvertrag mit dem Alteigentümer: Den handelt der Finanzinvestor aus, das ist seine Stärke. Sorgen Sie dafür, dass der Verkäufer umfangreiche Garantien und Gewährleistungen für die Werthaltigkeit der Angaben einräumt. Hier ist Ihr Wissen vom Markt und vom Unternehmen gefragt. Und: Nach Übernahme muss der Senior das Haus auch tatsächlich verlassen.
6. Steuerliche Optimierung: Lassen Sie sich beraten, wie Sie den Deal für sich steuerlich am besten gestalten, zum Beispiel über eine zwischengeschaltete Gesellschaft. Wichtig ist auch, dass das Management die Differenz zwischen den Vorzugskonditionen und dem Kaufpreis des Finanzinvestors nicht sofort versteuern muss.
7. Berichtswesen installieren: Kümmern Sie sich frühzeitig um ein vernünftiges Controlling. Sie brauchen ein funktionierendes Frühwarnsystem. Lassen Sie sich dabei vom Finanzinvestor unter die Arme greifen. Schließlich muss er später damit zufrieden sein.
8. Ausstieg regeln: Sichern Sie sich ein Vorkaufsrecht auf den Unternehmensanteil des Finanzinvestors. Verlangt der Finanzinvestor beim Exit erst eine Mindestverzinsung auf sein Investment, bevor Sie zum Zuge kommen sollen? Überlegen Sie sich gut, wie viele Anteile Sie bei einer frühzeitigen Trennung weiter halten wollen. Das lässt sich über Put-Optionen des Managements und Call-Optionen des Finanzinvestors regeln.
Brigitte v. Haacke
Quelle: Wirtschaftswoche
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| Maria Franck, |
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| Offen, lebendig, nicht ganz üblich |
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Jour Fixe Wiesbaden,
15.08.2007 |
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