Der Deutsche Finanzgerichtstag e. V., ein neuer Verband von Finanzrichtern, kritisiert die seit Jahresanfang geltende Begrenzung der steuerlichen Verlustverrechnung in den Folgejahren. Vorzutragende Verluste können steuerlich unbeschränkt nur in Höhe von einer Million Euro (so genannter Sockelbetrag) genutzt werden. Höhere Verluste dürfen nur zu 60 Prozent verrechnet werden. Damit würden Unternehmen, die 2005 zum ersten Mal seit langem wieder schwarze Zahlen schreiben könnten, zusätzlich belastet, anstatt in ihrer Finanzkraft gestärkt. Die Bundesregierung hat errechnet, dass zwar die Abschaffung der Mindestbesteuerung für die Jahre 2004 bis 2008 zu Mindereinnahmen von 420 Mio. Euro führen wird. Gleichzeitig aber wird die Änderung des § 10d EStG (Verlustabzug) zu Mehreinnahmen von 2.960 Mio. Euro führen.
Die aus Sicht des Finanzrichterverbands willkürliche Begrenzung des Verlustabzugs beim Verlustvortrag auf 60 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte führe de facto zu einer Scheingewinnbesteuerung: Dem zu besteuernden Gewinn stünden in Gestalt des vorgetragenen Verlusts noch nicht abgezogene Betriebsausgaben gegenüber. Das objektive Nettoprinzip verlange aber, bisher nicht berücksichtigte Aufwendungen (= Verluste) ohne Einschränkung in voller Höhe abzuziehen. Es sei nicht zu rechtfertigen, aus dem Umstand der technischen Abschnittsveranlagung materielle Rechtsfolgen zu ziehen. Erwirtschaftete Geldmittel für Steuerzahlungen stünden noch nicht zur Verfügung.
Der Deutsche Finanzgerichtstag e. V. moniert, dass nach der Neuregelung die "richtigen" Verluste, also die echten operativen Verluste im Rahmen unternehmerischer Tätigkeit belastet würden, während die "schlechten" Verluste aus Steuersparmodellen weniger getroffen würden. Sie könnten bei der Jahresveranlagung wieder unbegrenzt mit positiven Einkünften verrechnet werden.
Die Abschaffung der komplizierten Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 Sätze 2 bis 8 EStG wird dagegen vom Deutschen Finanzgerichtstag gelobt. Ab 2004 können Verluste aus einer Einkunftsart, die innerhalb eines Veranlagungszeitraums angefallen sind, wieder unbegrenzt mit positiven Einkünften aus einer anderen Einkunftsart verrechnet werden. Bis Ende 2003 war nur ein eingeschränkter vertikaler Verlustausgleich möglich. Der Deutsche Finanzgerichtstag e. V. begrüßt die Rückkehr zu den vorher geltenden Regelungen.
Der am 26. Januar 2004 in Köln stattfindende 1. Deutsche Finanzgerichtstag wird sich mit der Thematik der Steuerrechtskultur und -reform eingehend befassen. Insbesondere in dem hochrangig besetzten Forum "Wege und Irrwege in der Steuergesetzgebung" wird dieser Fragenkomplex ausführlich behandelt werden.
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