Das Bundesverfassungsgericht wird die Spekulationsteuer auf Aktiengewinne voraussichtlich für verfassungswidrig erklären.
Anleger, die in der Vergangenheit bei ihren Steuererklärungen Einspruch eingelegt haben, würden dann die gezahlte Steuer zurückbekkommen – plus dem gesetzlich festgelegten Zins von sechs Prozent. Unter Juristen zweifelt kaum noch einer daran, dass das Gericht so entscheidet.
„Die Bundesregierung sieht in dem Verfahren alt aus“, sagt der saarländische Finanzrichter Peter Bilsdorfer in der WirtschaftsWoche. Der Kölner Steuerrechtsprofessor Joachim Lang pflichtet bei: „Die Steuer hat verfassungsrechtlich keine Legitimation.“