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Steuern und Finanzen |
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18.03.2004
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Stärkung des Anlegerschutzes |
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(ap) Mit Einführung der Prospektpflicht für den grauen Kapitalmarkt ab Frühjahr 2005 will das Bundesfinanzministerium den Anlegerschutz verstärken. Daneben ist auch ein schärferes Vorgehen gegen Insiderhandel in Planung sowie die Überwachung von Wertpapieranalysten. Diese Neuerungen sind Bestandteil eines Gesetzentwurfes, den das Bundesfinanzministerium in der vergangenen Woche an Verbände und Ministerien zur Diskussion verschickt hat.
Die Prospektpflicht wird zur Folge haben, dass wie bei Börsengängen die Prospekte für Unternehmensbeteiligungen bei der Finanzaufsicht genehmigt und hinterlegt werden. Das Ministerium möchte so gegen die zahlreichen Betrugsfälle am „Grauen Markt“ vorgehen. In 2002 hat es ca. 15.700 Fälle von Beteiligungs- und Kapitalanlagebetrug gegeben. Dabei ist allein durch Anlagebetrug ein Schaden in Höhe von EUR 220 Mio. entstanden.
Ausgenommen von der Prospektpflicht sollen besonders kleine Geschäfte, wie etwa die Beteiligung von Privatleuten an Kleinunternehmen ihrer Freunde und Verwandten und besonders große Beteiligungen werden. Für ein Angebot von bis zu 20 Anteilen, deren Verkaufspreis nicht mehr als EUR 40.000,- beträgt, ist auch in Zukunft kein Prospekt notwendig. Ebenso nicht für Anteile, deren Einzelwert bei mehr als EUR 40.000,- liegt, weil bei einem Geschäft dieser Größenordnung regelmäßig Sachkunde beim Käufer vorausgesetzt werden kann.
Ziel der erweiterten Prospekthaftung ist es, den Anlegerschutz weiter zu stärken und unter anderem den Grauen Kapitalmarktes als einen verlässlichen Platz für neue Finanzierungsvorhaben kleinerer und mittlerer Unternehmen auszubauen.
Quelle: www.emissionsmarktplatz.de
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| Maria Franck, |
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| Offen, lebendig, nicht ganz üblich |
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Jour Fixe Wiesbaden,
15.08.2007 |
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