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06.07.2004
BDU: Gründung einer Limited-Gesellschaft sollte eingehend überlegt und geprüft werden

BDU: Gründung einer Limited-Gesellschaft sollte

eingehend überlegt und geprüft werden

 

Fehleinschätzungen und unzureichende Kenntnisse bei Gründungswilligen können

zu gravierenden Nachteilen führen - Unsicherheiten in der Haftungsfrage

belasten den Ruf der Gesellschaftsform in Deutschland

 

Bonn, 6. Juli 2004 (bdu) - Vor dem Hintergrund steigender Angebote von

Vermittlungsagenturen auf Unterstützung bei der Gründung einer britischen

Limited-Gesellschaft (Ltd. = limited company by shars) für den

Geschäftsbetrieb in Deutschland, rät der Bundesverband Deutscher

Unternehmensberater BDU e.V. dem Mittelstand zu mehr Vorsicht. Gerade

Neu-Unternehmer unterlägen bei einer zu oberflächlichen Prüfung der Gefahr

eines vorschnellen Gründungsabschlusses. Einmal gemachte Fehler führten aber

zu gravierenden Nachteilen bei der Fortbestehensprognose der Unternehmen.

"Viele Gründungswillige sind sich der weitrechenden Konsequenzen nicht

bewusst, die mit einer Ltd. verknüpft sind. Den auf den ersten Blick vor

allem im Vergleich zur GmbH günstigen Gründungskosten, stehen zum Beispiel

hohe Aufwendungen für Folgekosten, die nach englischem Recht fällig werden

können, gegenüber", so BDU-Präsident Rémi Redley. Auch sei die Ltd. mit

einem Stammsitz in Großbritannien nicht vollständig - wie nicht selten

behauptet - der deutschen Rechtsordnung entzogen. Die Gründer sollten sich

daher bei unabhängigen Experten vor ihrer Entscheidung umfassend über Für

und Wider der Gesellschaftsform informieren.

Für den bislang weniger guten Ruf der Limited-Gesellschaften in Deutschland

sorge nicht zuletzt das mangelnde Haftungskapital, da ein Stammkapital von

nicht einmal zwei Euro ausreiche. "Bei Finanzierungsverhandlungen mit den

Banken steht dann ganz schnell die Kreditwürdigkeit auf dem Spiel", sagt

Albrecht Huber, Vorsitzender des BDU-Fachverbandes Unternehmensgründung und

Unternehmensentwicklung. Aber auch Kunden und Zulieferer stünden der Ltd.

oft skeptisch gegenüber und diese Vorbehalte könnten die Geschäftsbeziehung

durchaus belasten.

Vielen Gründungswilligen sei darüber hinaus nicht klar, dass eine

Limited-Gesellschaft mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in

Deutschland wie eine GmbH zur Gewerbe und- Körperschaftssteuer veranlagt

würde. Auch die in Großbritannien geltenden strengen

Veröffentlichungspflichten, bei der beispielsweise jährlich ein

Geschäftsbericht beim dortigen Handelsregister einzureichen sei, müssten

berücksichtigt werden. Weiterhin müsste regelmäßig eine Gewinn- und

Verlustrechnung vorgelegt werden. Hier müssten erhebliche Kosten für

externen Rechtsrat einkalkuliert werden. Grundsätzlich sollten vor einer

Gründungsentscheidung alle alternativen Unternehmensformen unter

Berücksichtigung des Businessplans sowie Festlegungen der Unternehmensziele,

-strategien und -kultur sorgfältig und individuell geprüft werden.

Hintergrund: Insbesondere mit Urteilen aus den Jahren 2002/2003 hat der

Europäische Gerichtshof klar gestellt, dass neue Unternehmensrechtsformen

wie die der englischen Limited in der gesamten EU voll anerkannt werden

müssen. Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Rechtsauffassung

angeschlossen. Damit kann auch in Deutschland diese Gesellschaftsform

gewählt werden, selbst dann, wenn im Herkunftsland (Großbritannien) keine

Geschäfte getätigt werden.

Bonn, 6. Juli 2004

 

Im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sind zur Zeit rund

15.200 Unternehmensberater und Personalberater organisiert, die sich auf

weit über 500 Management-, IT- und Personalberatungsfirmen verteilen. Die

Mitgliedsunternehmen erzielten 2003 einen Gesamtumsatz von ca. drei

Milliarden Euro.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.

Klaus Reiners (Pressesprecher)

Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn und Kronprinzendamm 1, 10711 Berlin

Tel.: 0228/9161-20 und eMail: rei@bdu.de

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Lydia Over

Assistentin des Pressesprechers

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.

Zitelmannstraße 22, D-53113 Bonn

Tel.: 0228/9161-20, Fax: 0228/9161-26

ov@bdu.de, www.bdu.de

BDU-Kongress "Beratertag 2004" am 30.9./1.10.2004

in Wiesbaden. "50 Jahre BDU"

 

Michael Spruch,
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